behindertenwerkstatt-header.jpg Foto: D. Ende / DRK e.V.

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Arbeit und Bildung

Möglichkeiten für das Arbeits-Leben

Behinderte Menschen haben ein Recht auf Möglichkeiten für das Arbeits-Leben.
Das steht auch in einem Gesetz.
Dieses Gesetz heißt:
Sozial-Gesetz-Buch 9.
Paragraf 33.
Absatz 8.
Und Paragraf 102.
Absatz 4.
Behinderte Menschen haben ein Recht auf Unterstützung am Arbeits-Platz.
Das Deutsche Rote Kreuz hat dafür besondere Angebote.
Zum Beispiel ambulante Dienste.
Oder Werk-Stätten für Menschen mit Behinderung.
In jeder Stadt kann das Angebot anders sein.

Ansprechpartner

Herr
Christoph Schulze

Tel: 01863 41 41-0
christoph.schulze@kv-musterstadt.de Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Sie bieten Menschen einen Arbeitsplatz, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem all-gemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen die Teil-habe am Arbeitsleben zu ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit zu fördern und sie möglichst auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Für Menschen mit seelischer Behinderung oder psychischer Erkrankung gibt es teilweise besondere Angebote.

Die WfbM gliedern sich in den Eingangs- und Berufsbildungsbereich, den Arbeitsbereich und Fördergruppen.

Der Eingangs- und Berufsbildungsbereich bietet eine zeitlich begrenzte berufliche Orientie-rung, Ausbildung und Vorbereitung auf die Tätigkeit im Arbeitsbereich der WfbM.

Die Arbeitsbereiche einer Werkstatt können z. B. im Wäschereibetrieb, der Holzverarbeitung, der Verpackungsindustrie oder dem Garten- und Landschaftsbau liegen.

Über das angegliederte Integrationsmanagement erhalten Beschäftigte zusätzliche Bil-dungsangebote und haben die Möglichkeit - etwa über Außenarbeitsplätze  der WfbM - den Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu erproben. 

Wenn aufgrund der Behinderung der Einsatz im Arbeitsbereich der Werkstatt ausgeschlossen ist, stehen - sofern ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann - Betreuungs- und Fördergruppen zur Gestaltung der Tagesstruktur zur Verfügung. Hier gibt es arbeitsähnliche Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Kreativ-, Bewegungs- und Wahrnehmungsübungen. 

Teilhabe am Arbeitsleben

  • Berufs-Bildungs-Werke

    Menschen mit Behinderung finden oft schwer eine Arbeit.
    Dann helfen Berufs-Bildungs-Werke.
    Hier werden Menschen mit Behinderung ausgebildet.
    Die Berufs-Bildungs-Werke bieten dazu auch Wohn-Gruppen an.
    So werden Menschen mit Behinderung auf ein selbstständiges Leben vorbereitet.

  • Hilfs-Dienste

    Auch andere Stellen helfen behinderten Menschen bei der Arbeit und Ausbildung.
    Diese Stellen heißen:
    Integrations-Fach-Dienste.
    Integrations-Fach-Dienste helfen nicht nur Menschen mit Behinderung.
    Sie informieren auch die Firmen.
    Und sie arbeiten zusammen mit der Agentur für Arbeit und anderen Einrichtungen.

  • Hilfs-Firmen

    Viele Firmen beschäftigen selbst Menschen mit Behinderung.
    Diese Hilfs-Firmen nennt man auch:
    Integrations-Firmen.
    Hier arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung zusammen.
    Diese Firmen bekommen eine besondere Unterstützung von der Regierung

  • Tages-Förder-Stätten

    Tages-Förder-Stätten sind besondere Einrichtungen.
    Hier arbeiten behinderte Menschen und gestalten zusammen einen Teil der Frei-Zeit.
    Diese Form der Einrichtung nennt man:
    Teil-stationär.
    Menschen mit Behinderung werden hier besonders gefördert.

  • Überschrift – Bitte ausfüllen

    Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Sie bieten Menschen einen Arbeitsplatz, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem all-gemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen die Teil-habe am Arbeitsleben zu ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit zu fördern und sie möglichst auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Für Menschen mit seelischer Behinderung oder psychischer Erkrankung gibt es teilweise besondere Angebote.

    Die WfbM gliedern sich in den Eingangs- und Berufsbildungsbereich, den Arbeitsbereich und Fördergruppen.

    Der Eingangs- und Berufsbildungsbereich bietet eine zeitlich begrenzte berufliche Orientie-rung, Ausbildung und Vorbereitung auf die Tätigkeit im Arbeitsbereich der WfbM.

    Die Arbeitsbereiche einer Werkstatt können z. B. im Wäschereibetrieb, der Holzverarbeitung, der Verpackungsindustrie oder dem Garten- und Landschaftsbau liegen.

    Über das angegliederte Integrationsmanagement erhalten Beschäftigte zusätzliche Bil-dungsangebote und haben die Möglichkeit - etwa über Außenarbeitsplätze  der WfbM - den Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu erproben. 

    Wenn aufgrund der Behinderung der Einsatz im Arbeitsbereich der Werkstatt ausgeschlossen ist, stehen - sofern ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann - Betreuungs- und Fördergruppen zur Gestaltung der Tagesstruktur zur Verfügung. Hier gibt es arbeitsähnliche Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Kreativ-, Bewegungs- und Wahrnehmungsübungen. 

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.